Kreisgruppe Northeim

12.02.2023

Windenergie im Landkreis Northeim ja - aber nicht im Wald

Offener Brief der BUND-Kreisgruppe an den Landkreis

Offener Brief

29.01.2023

Stellungnahme der BUND-Kreisgruppe Northeim mit einer ablehnenden Haltung zum geplanten weiteren Ausbau der B 241 und der Ortsumgehung Uslar!
„80-Millionen-Euro-Projekt im Zeitplan“ titelt die HNA am 26.01.23. Das sind rund 17 Millionen Euro pro Kilometer neuer Straße zwischen Bollertsmühle und Bollensen, verbunden mit einer gewaltigen Zerstörung von Natur und Umwelt. Ein Weiter so
geht gar nicht!   mehr

09.01.2023

Stellungnahme zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Ahle

05.06.2022

Abriss und Neubau des Aldi in Hardegsen

Für den Abriss des völlig intakten und funktionsfähigen Aldibaus sowie des etwas größeren geplanten Neubaus werden „marktwirtschaftliche Gründe“ ins Feld geführt. Mit diesem Vorhaben verspricht sich Aldi, wie auch an anderen Orten, noch mehr Umsatz und Profit! Klimapolitisch ist dieses katastrophale Projekt zu verurteilen.
In Anbetracht der Klimakrisenfolgen sind die Maxime vom ständigen Wachstum, das allgemeine Konsumverhalten und weiter steigende Produktionen zur Profitmaximierung kritisch zu hinterfragen. Eine Ablehnung der Neubaupläne wäre ein positives Zeichen gewesen, den Ernst der Lage und die vielfältigen Zusammenhänge des Klimawandels sowie gesellschaftlicher Entwicklungen realisiert zu haben. Das hätte Bewusstsein und Mut für unkonventionelle Entscheidungen erfordert. Hierzu war der Rat der Stadt Hardegsen leider mehrheitlich nicht in der Lage.

Die gesamte Stellungnahme der BUND-Kreisgruppe zu diesem Thema können Sie hier nachlesen.

29.01.2020

Stellungnahme Area 3 Ost

Die BUND Kreisgruppe spricht sich in einer Stellungnahme eindeutig
gegen das in Planung befindliche "interkommunale Gewerbegebiet  area3ost"
zwischen Angerstein und Bovenden aus. Wir unterstützen die Aktivitäten der
"Initiative gegen ein neues Gewerbegebiet" auf verschiedenen Ebenen und
rufen alle Mitglieder und Freunde des BUND auf hier ebenfalls aktiv zu werden.
Weitere Informationen und alle wichtigen Unterlagen finden sie auf der homepage
der Initiative unter: www.gegen-area3-ost.info

Die vollständige Stellungnahme der BUND KG Northeim zum geplanten Gewerbegebiet Area 3 Ost

können Sie hier einsehen (öffnet in neuem Fenster). 

25.11.2019

Erneuter Offener Brief an Herrn Rybarczyk vom Abfallzweckverband Südniedersachsen!

Zeit für einen weiteren Offenen Brief aufgrund ungeklärter Faktenlage
und neuen Recherche Ergebnissen!
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19.11.2019

Antwort vom AS Geschäftsführer Herrn Rybarczyk vom 19.11.2019

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13.11.2019

Hier die detailierte Gegenüberstellung und Antwort an den Geschäftsführer Hr. Rybarczyk vom Abfallzweckverband 

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12.11.2019

Stellungnahme des Abfallzweckverband vom 13.11.2019

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10.11.2019

Der BUND fragt nach und bittet den Geschäftsführer des AS Herrn Rybarczyk
in einem Brief um weitere Auskünfte und Erklärungen .....

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04.11.2019

Stellungnahme zum “Offenen Brief an die Geschäftsführung des Abfallzweckverbandes Süd.-Nds. , die Landrätin im Landkreis Northeim, die Fraktionen im Kreistag Northeim“
 

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03.11.2019

Giftiger Sondermüll auf der Deponie Blankenhagen!

Der BUND Northeim hat ermittelt, dass auf der Hausmülldeponie Blankenhagen anscheinend seit Jahren giftige Reststoffe aus dem Ersatzbrennstoffkraftwerk der SCA Papierfabrik in Witzenhausen deponiert werden. Diese Stoffe (versch. Aschen und Stäube) sind aufgrund ihrer Schadstoffbelastung Sondermüll und dürfen nach Abfallwirtschaftsgesetz auch nur auf Sondermülldeponien abgelagert werden. In den Unterlagen des Abfallzweckverbands Südniedersachsen (AS) finden sich jedoch Informationen, dass sie seit Jahren nach Blankenhagen geschafft werden.

Der BUND vermutet weiterhin, dass die Aschen zur Ablagerung mit dem Rotteprodukt aus der Mechanisch-Biologischen Abfallbehandlung (MBA) Südniedersachsen (Deiderode) vermischt  werden. Verdünnung macht Dioxine, Furane und andere teilweise krebserregende Stoffe nicht ungiftig. Dieser gesamte Müll gehört auf eine Sondermülldeponie. Oder es muss ein anderes Verfahren gefunden werden.

Es ist empörend, dass der Abfallzweckverband in den Beschlussvorlagen, die seiner Verbandsversammlung am 14. November vorliegen werden, diese Nutzung unserer Hausmülldeponie auch noch als geschäftlichen Vorteil des Landkreises Northeim und als Ressourcenschutz ausgibt. Monetäre Vorteile aus der Deponierung von hochgiftigen Stoffen in unserer Landschaft?

Für die genannten Missstände könnte ein Deal mit der großen SCA Papierfabrik in Witzenhausen eine zentrale Rolle spielen. Sie setzt wahrscheinlich für den Nachhaltigkeitsnachweis ihrer Energieversorgung auf die Verbrennung der leicht brennbaren Fraktionen Kunststoff und Holz aus der MBA in Deiderode. Eine solche Win-Win-Situation – günstiger Ersatzbrennstoff für die energieaufwendige Papierherstellung und Einnahmen des AS für die Verklappung von Sondermüll ist in der Gesamtkonstellation eine fragwürdige und ökologisch nicht zu verantwortende Vorgehensweise.

Die Umstellung der Energiegewinnung von fossilen Energieträgern auf eine Verbrennung von recycelbaren Kunststoffen ist aus Umwelt- und Ressourcenschutzgründen abzulehnen. Es muss endlich erkannt werden, das auch aus Klimaschutzaspekten nur Energieeinsparungen und eine Produktionsreduktion zielführend sein können.

Alternatives, sauberes Verfahren in den Schubladen des AS verschwunden

Besonders befremdend ist für den BUND, dass ein alternatives Restmüllbehandlungsverfahren aus den Jahren 2011/2012 unter der alten Geschäftsführung zwar begonnen, dann aber durch die neue Geschäftsführung nicht mehr verfolgt wurde. Dieses Verfahren hätte die Deponierung nicht mehr vorgesehen. Stattdessen wären Kunststoffe in Deiderode abgetrennt worden und könnten größtenteils einem echten Recycling zugeführt werden. Die übrigen organischen Bestandteile hätten in einem Kohlekraftwerk CO²- und dioxinfrei mitverbrannt werden sollen. Hierzu lag die Genehmigung eines Kohlekraftwerkes vor.

 

Verschwendung von Gebühren und Steuergeldern!

Darüber hinaus erhöht die nun durch den AS geplante Umstellung auf Trockenvergärung die Investitionskosten auf das Drei- bis Vierfache dessen, was 2011/2012 für das nachhaltige Konzept budgetiert war, nämlich von 5 bis 7 Mio. auf 15 bis 20 Mio. Euro. Zusätzlich führt es zu deutlich höheren Betriebskosten.

Fachausschuss verweigert Empfehlung aufgrund neuer Sachlage!

Am 29.10.2019 beriet der Fachausschuss Umweltdienste Göttingen in einer öffentlichen Sitzung über einen Antrag des AS zur Umstellung der Vergärung der MBA Südniedersachsen. Aufgrund neuer Informationen verweigerte der Fachausschuss eine Empfehlung. Der BUND rät allen zukünftig tagenden Entscheidungsgremien auf Grund der desolaten und teilweise widersprüchlichen Situation, ebenso zu verfahren (04.11.- 16 Uhr Abfallwirtschaftsausschuss LK Northeim, 05.11. – 16 Uhr Fachausschuss Finanzen Stadt Göttingen, 14.11. AS-Verbandsversammlung)

Der BUND Northeim fordert darüber hinaus alle Verantwortlichen innerhalb des AS, die Politik im Landkreis Northeim und in Stadt und Landkreis Göttingen auf, der Fortführung dieser Praxis nicht mehr zuzustimmen und die Öffentlichkeit wahrheitsgemäß über den gesamten Planungsprozess und mögliche Alternativen zu informieren. Die Umstellung der MBA Südniedersachsen von einer Nass- auf eine Trockenvergärung ist abzulehnen. Der Vertrag über die Entsorgung der heizwertreichen Fraktion darf nicht verlängert werden. Beides belässt die erwähnten Missstände unverändert und verbaut sogar nachhaltig Lösungswege, wie sie in den Jahren 2011/2012 zwischenzeitlich avisiert worden waren.

Die Vorbereitungen zur Gründung einer Bürgerinitiative im Umfeld von Blankenhagen gegen die skandalösen Zustände laufen an.

Jürgen Beisiegel                                                                                              03.11.2019
Mitglied des BUND Kreisvorstandes Northeim

07.10.2019

Einwendungen gegen die 29. Änderung des Flächennutzungsplanes AREA 3 – Ost, Angerstein, Planungsbüro Puche

ad 2.5 Bedarfsnachweis      

Das Entwicklungspotential der vorhandenen, für Gewerbegebiete ausgewiesenen Flächen sei erschöpft – diese Behauptung müsste bewiesen bzw. valider begründet werden, denn sowohl im neuen Gewerbepark „Leinetal“ (mit einem externen Investor) als auch bei AREA 3 - West sind noch Flächen verfügbar. Auf seiner Webseite weist der Flecken Nörten-Hardenberg ausdrücklich und nach wie vor auf freie Flächen hin und fordert Interessenten auf sich zu melden. Mit der Einschränkung  „keine gewerbliche[n] Flächenreserven im Eigentum“ (S. 5) wird die objektiv vorhandene Gesamtfläche  gewerblicher Entwicklungen im Plangebietsumfeld kleiner dargestellt, als sie tatsächlich ist. Und da es sich bei dem geplanten Gewerbegebiet AREA 3-Ost um ein interkommunales handelt, müssten auch die im Bereich Bovenden bereits verfügbaren Flächen (auch hier sind auf einer Webseite Hinweise auf freie Flächen ausgeführt) berücksichtigt werden. Konkret müsste die gesamte z.Zt. noch verfügbare Fläche in Nörten-Hardenberg und Bovenden in Quantität dargestellt werden, um eine Relation zu den durch die geplante Änderung des F-Planes neu zu schaffenden Gewerbeflächen zu ermöglichen.

S.5: „Die Neufeststellung und Schaffung von Gewerbeflächen ist prioritäres Ziel.“ Wer ist der Autor dieser Aussage? Es kann nicht Aufgabe eines Planungsbüros sein, solche Zielvorgaben von sich aus zu machen. Wenn es denn eine Aussage des Auftraggebers sein sollte, müsste der Bezug auf die Quelle hergestellt werden.  Außerdem steht diese Zielvorgabe in Kontrast zu Forderungen der Bundesregierung und auch der Landesregierungen, Neu-Versiegelungen zu reduzieren angesichts des Klimawandels.

Außerdem wird in 2.5 auf das Baugesetzbuch (BauGB, Gesetz von 2013) verwiesen, Innenentwicklung /Verdichtung in Städten und Gemeinden zu fördern,  und Ziel der Bauleitplanung sei die „Wiedernutzbarmachung von Flächen“! Denn offensichtlich ist die geplante Maßnahme nicht unbedingt notwendig: “Es besteht die Möglichkeit, die angestrebte Planung nicht durchzuführen.“ (S.5) Was heißt das? Worin liegt dann die genaue Begründung für die Notwendigkeit für ein neues Gewerbegebiet? Das öffentliche Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes wird durch diese Aussage mit dem Hinweis eingeleitet, dass die gewünschten Änderungen auch unterbleiben könnten. Da es dazu aber nach dem geforderten Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan dennoch kommen soll, wäre u.E. im weiteren Verlauf des Textes eine ausführliche Abwägung des Für und Widers erforderlich.

ad 3.1 (S.8) Die Aussage, dass das neue Gewerbegebiet auf die Landwirtschaft keine wesentlichen Auswirkungen habe, ist falsch! Es handelt sich um eine intensiv genutzte Agrarlandschaft!

ad 4.3.3 Die Tabelle ‚Achtungsabstände‘ (störfallrechtliche Beurteilung) empfiehlt, dass Betriebe mit Stoffen der Klasse 2 aufgrund der Abstandsempfehlungen nur im nordöstlichen Teil zugelassen werden könnten (S.18) – diese Möglichkeit ist per Beschluss im Bauausschuss der Gemeinde Nörten-Hardenberg am 20.8.2019  abgelehnt worden – darauf ist zu achten!

04.06.2019

Stellungnahme Bauantrag Aktenzeichen: 153/2019

Asphaltmischanlage (AMA) Northeim
Errichtung einer Wallanlage an der
westlichen Grundstücksgrenze

Die BUND-Kreisgruppe Northeim lehnt die Genehmigung des Bauantrags für
den illegal errichteten Wall auf dem Betriebsgelände der Firma Hermann
Wegener GmbH & Co.KG ab!

Begründung: Aus der bisher erteilten Genehmigung der AMA und den
vollzogenen Baumaßnahmen ergeben sich Anshaltspunkte und Fragen,
die einen rechtmäßigen Betrieb der Anlage zweifelhaft erscheinen lassen.
Leider konnten die entsprechenden Nachfragen der Bürgerinitiative und
des BUND bei den verschiedenen betroffenen Behörden bisher nicht
befriedigend beantwortet werden.

Wir erbitten eine Eingangsbestätigung für unsere Stellungnahme.

Jürgen Beisiegel
Mitglied des BUND-Kreisvorstandes Northeim

21.11.2018

Offener Brief an die Landrätin Frau Klinkert-Kittel

Frau Landrätin Klinkert-Kittel

Naturschutz im Landkreis = Fehlanzeige! Gravierende Vollzugsdefizite durch eine jahrelange personelle Unterbesetzung der Unteren Naturschutz-Behörde (UNB) – personelle Umstrukturierung ohne erkennbare Zuständigkeiten und AnsprechpartnerInnen z. B. für den BUND – eine Rücknahme der von Ihrer Behörde ausgearbeiteten NSG-Entwürfe zur Sicherung der FFH-Gebiete nach Intervention von Lobbyisten aus Land- und Forstwirtschaft – und jetzt ein Desaster im internationalen Vogelschutzgebiet. Hier werden an einem rekultivierten Baggersee in unmittelbarer Nähe zur Geschiebesperre Uferflächen gerodet und Maschinen zur Kiesgewinnung eingesetzt, Fahrwege verbreitert und für LKW-Verkehr ausgebaut. Konkrete Fragen nach entsprechenden Genehmigungen durch eine örtliche BI bleiben unbeantwortet. Auf einer Lagerfläche für ausgediente Baustoffe im NSG türmen sich riesige Mengen Bauschutt, die ein Vielfaches der genehmigten Menge ausmachen und die genutzte Fläche wurde so gut wie verdoppelt, alles von Ihrer Behörde geduldet? Schriftliches Zitat eines Mitarbeiters: …“Nebenbestimmungen, die von mir überwacht werden“. Wann und durch wen genau wurden hier Kontrollen durchgeführt und protokolliert? Warum wurde trotz Kenntnis der gravierenden Probleme bis jetzt von Ihrer Behörde scheinbar nichts unternommen?
Im Zusammenhang mit dem die Umwelt belastenden neuen Asphaltwerk am Weißen Budenweg wurden strenggeschützte Zauneidechsen angeblich „umgesiedelt“. Die hierzu bisher erhaltenen Unterlagen werfen Fragen nach einer terminlich und fachlich ordnungsgerechten Ausführung auf. Es muss befürchtet werden, das hier völlig versagt wurde. Es ergibt sich außerdem die Frage, welche Einwendungen Ihre Behörde als Träger öffentlicher Belange im Rahmen des Genehmigungsverfahrens bei der federführenden Behörde des Gewerbeaufsichtsamtes in Göttingen zum Schutz von Natur und Umwelt eingereicht hat?
Auf eine vom BUND weitergeleitete umfassende Information zu den skandalösen Vorgängen im NSG (siehe HNA vom 9.11.2018) haben Sie gar nicht und auf eine Anfrage der BI nur mit leeren Floskeln geantwortet. Auch die folgenden Ausführungen eines Mitarbeiters bringen sehr wenig Licht in die scheinbar dunkeln Machenschaften in und um das noch nicht in Betrieb befindliche Asphaltwerk. Die im Niedersächsischen Umweltinformationsgesetz (NUIG) ausgewiesenen Auskunftspflicht sind Sie bisher aus Unkenntnis oder bewusst nicht nachgekommen. Schließlich dokumentiert das Gesetz, „dass die Behörden in der Pflicht sind, ihre Arbeit transparent zu machen und aktiv die vorliegenden Umweltinformationen zu verbreiten“ und weiter „den Behörden vorliegende Informationen aus diesen Themenbereichen müssen der Öffentlichkeit voraussetzungslos zugänglich gemacht werden“
Der BUND ist nicht mehr bereit, die Verschleierung mutmaßlich illegaler Handlungen im NSG und an seinen Rändern zu tolerieren und einer Beeinträchtigung und Zerstörung wertvoller Naturflächen tatenlos zu zusehen. Wir fordern Sie auf, alle von uns und der BI aufgeworfenen konkreten Fragen bis Ende November umfassend und sachgerecht schriftlich zu beantworten.

Mit kritischen Grüßen Jürgen Beisiegel
Mitglied des BUND-Kreisvorstandes Northeim