Offener Brief an die Landrätin Klinkert-Kittel

21. November 2018

Naturschutz im Landkreis = Fehlanzeige! Gravierende Vollzugsdefizite durch eine jahrelange personelle Unterbesetzung der Unteren Naturschutz-Behörde (UNB) – personelle Umstrukturierung ohne erkennbare Zuständigkeiten und AnsprechpartnerInnen z. B. für den BUND – eine Rücknahme der von Ihrer Behörde ausgearbeiteten NSG-Entwürfe zur Sicherung der FFH-Gebiete nach Intervention von Lobbyisten aus Land- und Forstwirtschaft – und jetzt ein Desaster im internationalen Vogelschutzgebiet.

Frau Landrätin Klinkert-Kittel

Naturschutz im Landkreis = Fehlanzeige! Gravierende Vollzugsdefizite durch eine jahrelange personelle Unterbesetzung der Unteren Naturschutz-Behörde (UNB) – personelle Umstrukturierung ohne erkennbare Zuständigkeiten und AnsprechpartnerInnen z. B. für den BUND – eine Rücknahme der von Ihrer Behörde ausgearbeiteten NSG-Entwürfe zur Sicherung der FFH-Gebiete nach Intervention von Lobbyisten aus Land- und Forstwirtschaft – und jetzt ein Desaster im internationalen Vogelschutzgebiet. Hier werden an einem rekultivierten Baggersee in unmittelbarer Nähe zur Geschiebesperre Uferflächen gerodet und Maschinen zur Kiesgewinnung eingesetzt, Fahrwege verbreitert und für LKW-Verkehr ausgebaut. Konkrete Fragen nach entsprechenden Genehmigungen durch eine örtliche BI bleiben unbeantwortet. Auf einer Lagerfläche für ausgediente Baustoffe im NSG türmen sich riesige Mengen Bauschutt, die ein Vielfaches der genehmigten Menge ausmachen und die genutzte Fläche wurde so gut wie verdoppelt, alles von Ihrer Behörde geduldet? Schriftliches Zitat eines Mitarbeiters: …“Nebenbestimmungen, die von mir überwacht werden“. Wann und durch wen genau wurden hier Kontrollen durchgeführt und protokolliert? Warum wurde trotz Kenntnis der gravierenden Probleme bis jetzt von Ihrer Behörde scheinbar nichts unternommen?
Im Zusammenhang mit dem die Umwelt belastenden neuen Asphaltwerk am Weißen Budenweg wurden strenggeschützte Zauneidechsen angeblich „umgesiedelt“. Die hierzu bisher erhaltenen Unterlagen werfen Fragen nach einer terminlich und fachlich ordnungsgerechten Ausführung auf. Es muss befürchtet werden, das hier völlig versagt wurde. Es ergibt sich außerdem die Frage, welche Einwendungen Ihre Behörde als Träger öffentlicher Belange im Rahmen des Genehmigungsverfahrens bei der federführenden Behörde des Gewerbeaufsichtsamtes in Göttingen zum Schutz von Natur und Umwelt eingereicht hat?
Auf eine vom BUND weitergeleitete umfassende Information zu den skandalösen Vorgängen im NSG (siehe HNA vom 9.11.2018) haben Sie gar nicht und auf eine Anfrage der BI nur mit leeren Floskeln geantwortet. Auch die folgenden Ausführungen eines Mitarbeiters bringen sehr wenig Licht in die scheinbar dunkeln Machenschaften in und um das noch nicht in Betrieb befindliche Asphaltwerk. Die im Niedersächsischen Umweltinformationsgesetz (NUIG) ausgewiesenen Auskunftspflicht sind Sie bisher aus Unkenntnis oder bewusst nicht nachgekommen. Schließlich dokumentiert das Gesetz, „dass die Behörden in der Pflicht sind, ihre Arbeit transparent zu machen und aktiv die vorliegenden Umweltinformationen zu verbreiten“ und weiter „den Behörden vorliegende Informationen aus diesen Themenbereichen müssen der Öffentlichkeit voraussetzungslos zugänglich gemacht werden“
Der BUND ist nicht mehr bereit, die Verschleierung mutmaßlich illegaler Handlungen im NSG und an seinen Rändern zu tolerieren und einer Beeinträchtigung und Zerstörung wertvoller Naturflächen tatenlos zu zusehen. Wir fordern Sie auf, alle von uns und der BI aufgeworfenen konkreten Fragen bis Ende November umfassend und sachgerecht schriftlich zu beantworten.

Mit kritischen Grüßen Jürgen Beisiegel
Mitglied des BUND-Kreisvorstandes Northeim 

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